Elternbrief Nr. 47

Keine Par ty-Einladungen über Facebook oder Instagram verschicken. dauern soll. Sprechen Sie auch beim Thema Alkohol unbedingt ein Wörtchen mit! 16-Jährige dürfen zwar jetzt in der Öffentlichkeit Bier und Wein trinken, aber hochprozentige Alkoholika sind vor dem 18. Lebensjahr nicht erlaubt. Daran sollten Sie sich auch bei einer privaten Party zu Hause halten. Sie sind verantwortlich – und zwar nicht nur für das eigene Kind, sondern auch für alle anderen minderjährigen Gäste. Noch ein Tipp – stellen Sie eine weitere Bedingung: keine Party-Einladungen über Facebook oder Instagram! Das kann unangenehm und möglicherweise auch teuer werden. Auf jeden Fall sollten Sie in der Nähe bleiben, um im Notfall für Ordnung sorgen zu können. Feiern die Jugendlichen außer Haus, dann begutachten Sie die Räumlichkeiten und legen Sie auch hier den Beginn und das Ende der Feier fest. Bleiben Sie in der Nähe, denn mit 16 sind Ihr Sohn oder Ihre Tochter noch zu jung, um die ganze Verantwortung allein zu übernehmen. © stux / Pixabay.com 2

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