Elternbrief Nr. 46

Vier Wochen am Stü ck sind das Maximum. • • • Schule und Jobben Wer noch zur Schule geht, möchte oft sein Taschengeld aufbessern und etwas dazuverdienen. Laut Schätzungen von Experten arbeiten bundesweit etwa ein Drittel der Schüler der Mittel- und Oberstufe nebenbei. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Manche Jugendliche möchten mehr Geld zum Shoppen haben oder wollen sich gelegentlich eine Kinokarte, eine CD oder ein Computerspiel leisten können. Sie suchen sich einen Job, mit dem sie wöchentlich ein paar Euro dazuverdienen können, etwa indem sie Prospekte oder Zeitungen austragen. Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist genau geregelt, was und wie lange Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Schüler ab 15 Jahren, die noch keine neun Schuljahre abgeleistet haben, dürfen bis zu zwei Stunden täglich (nur leichte Tätigkeiten) und in den Ferien bis zu vier Wochen arbeiten. Wenn sie bereits neun Schuljahre hinter sich haben, gilt diese zeitliche Einschränkung nicht mehr. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen keine gefährlichen oder sehr anstrengenden Arbeiten (etwa im Akkord) ausführen, nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, nicht vor sechs Uhr morgens und nach acht Uhr abends arbeiten. Was die Arbeitszeiten betrifft, gibt es allerdings bei vielen Tätigkeiten und Betriebssparten Ausnahmen. Ihr Sohn oder Ihre Tochter sollte ausrechnen, wie viel Zeit er oder sie entbehren kann. Denn schließlich sollte die Schule nicht unter dem Job leiden. Sie können Ihr Kind zum Arbeiten ermutigen, aber als Eltern auch Ihren Realitätssinn einbringen. Möchte Ihre Tochter wirklich jeden Samstag von morgens bis abends arbeiten? Sollte Ihr Sohn wirklich vier Wochen seiner Sommerferien opfern? Erfahrungsgemäß ist der Elan anfangs groß, weicht aber bald der Ernüchterung. Doch auch diese Erfahrung ist wertvoll und hilfreich. Durch die Arbeit wird Ihr Sohn oder Ihre Tochter möglicherweise eine andere Einstellung zum Geld bekommen. Wenn sie einen Tag lang hart gearbeitet haben und sich dann aus10

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