Elternbrief Nr. 43

Lieber etwas misstrauisch sein. nur Nicknames und E-Mail-Adressen zu benutzen, die keine Rückschlüsse auf Person, Alter oder Geschlecht erlauben, keine Fotos, keine richtigen Namen, keine Adressen oder Telefonnummern ins Netz zu stellen. Aber auch Sie als Eltern sind gefragt. Bleiben Sie mit Ihrem Kind in Kontakt, was seine Aktivitäten im Internet betrifft. Es gibt Internetportale für Minderjährige, die überwacht und moderiert werden. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen im Netz noch Schutz und gewisse Grenzen, innerhalb derer sie sich sicher bewegen können. Vorsicht, Internet-Abzocke! Kinder und Jugendliche erliegen besonders häufig den Versuchungen des Internets: Hier wird Hausaufgabenhilfe umsonst angeboten, dort lockt der Gewinn einer neuen Spielkonsole. Klickt man das Angebot an, wird vom Nutzer oft unbemerkt ein Vertrag abgeschlossen und kurze Zeit später werden Gebühren oder stattliche Beträge fällig. Wer nicht zahlt, dem flattert schnell der Brief eines Inkassounternehmens mit einer sofortigen Zahlungsaufforderung und Androhung einer Klage ins Haus. Eltern von Minderjährigen können einen Vertrag natürlich ablehnen, wenn es sich um ein betrügerisches Angebot handelt. Aber auch seriöse Käufe oder Abonnements dürfen rückgängig gemacht werden: nämlich dann, wenn der Gesamtkaufbetrag das Taschengeld Ihres Kindes übersteigt oder wenn Ihr Kind noch nicht alles bezahlt hat. Machen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren von kostenpflichtigen Internetangeboten aufmerksam. Machen Sie ihnen klar, dass sie alles – also möglichst auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – lesen müssen. Das ist besonders für später wichtig, wenn sie erst einmal volljährig sind und alles selbst bezahlen müssen. 9

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