Elternbrief Nr. 28

g-oßes Eis! Ich mag ein Kinder haben f inanzielle Macht . Kinder und Konsum Kennen Sie das auch: Sie wollen Ihrem Kind eine Freude machen und bringen ein T-Shirt mit. In freudiger Erwartung wird die Tüte aufgerissen und dann entgleisen die Gesichtszüge. „So was ziehe ich nicht an!“, heißt es patzig und das T-Shirt landet in der Ecke. Mit sieben, acht Jahren wissen Kinder schon sehr genau, was sie anziehen möchten und was nicht. Kinder sind längst zu einem ernstzunehmenden Wirtschaftsfaktor geworden. Sie verfügen nicht nur selbst über eine enorme Kaufkraft, son- dern üben auch Einfluss auf die Kaufentscheidungen ihrer Eltern aus. Die Werbung hat sie längst als Zielgruppe erkannt. Mehrere Milliarden Euro landen Kinder ab sieben Jahren: beschränkt geschäftsfähig „Beschränkte Geschäftsfähigkeit“ bedeutet, dass die Rechtsgeschäfte Ihres Kindes ab dem siebten Lebensjahr nicht mehr völlig unwirksam sind. Allerdings müssen Sie in die Rechtsgeschäfte, die auch rechtliche Nachteile wie Zahlungs- und Lieferpflichten beinhalten, einwilligen. Wenn Sie das tun, dann sind die Rechtsgeschäfte Ihres Kindes von Anfang an wirksam. In Ausnahmefällen sind Geschäfte, die Ihr Kind mit dem Geld bezahlt hat, das ihm zur freien Verfügung steht, auch ohne Ihre Einwilligung wirksam (Taschengeldparagraf). Wenn Ihr Kind also von seinem Taschengeld eine CD oder eine Zeitschrift kauft und vollständig bezahlt, ist dieser Vertrag wirksam. Wenn Ihr Kind aber zum Beispiel einen Computer kauft, den es von seinem Taschengeld noch nicht vollständig bezahlen kann, haben Sie das Recht, die (nachträgliche) Einwilligung zu verweigern. Damit wird das Geschäft von Anfang an unwirksam. Der Computer muss dann an den Verkäufer zurückgegeben werden und dieser muss die bereits erhaltenen Teilbeträge zurückerstatten. 14

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