Elternbrief Nr. 26

Korrekte Rechtschreibung ist in der ersten Klasse noch nicht nötig. Die Teilleistungsstörung Von einer Teilleistungsstörung spricht man, wenn ein Kind in einem ganz bestimmten Bereich seiner normalen Entwicklung hinterherhinkt. Hat ein durchschnittlich intelligentes Kind beispielsweise Probleme beim Lesen und Schreiben, bezeichnet man dies als Legasthenie (siehe Elternbrief 28). Andere Teilleistungsstörungen sind die Rechenstörung (Dyskalkulie, siehe Elternbrief 29) sowie Sprach- oder Bewegungsstörungen. Gründe für Teilleistungsstörungen vermuten Wissenschaftler in Entwicklungs- und Reifungsstörungen im Zentralen Nervensystem oder im Gehirn, Wahrnehmungsstörungen oder auch Störungen in der Reizverarbeitung. Wenn sich Ihr Kind in der ersten Klasse schwertut, müssen Sie allerdings nicht gleich befürchten, es könnte eine Teilleistungsstörung haben. Viele Kinder brauchen anfangs viel Zeit, um lesen, schreiben und rechnen zu lernen, und von einer Rechtschreibschwäche kann man im ersten Schuljahr ohnehin noch nicht sprechen, weil korrekte Rechtschreibung erst viel später erlernt wird. Anders ist es bei der Sprachentwicklungsstörung, einer Wahrnehmungsstörung oder einer motorischen Störung. Hier wäre es gut, wenn Ihr Kind möglichst früh Unterstützung und Förderung erhält. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder der Kinderärztin. Sie können Ihr Kind richtig einschätzen und verordnen zum Beispiel Logopädie zur Behebung von Sprachstörungen, Physiotherapie zur Förderung des Bewegungsapparates oder Ergotherapie zur Behandlung von Wahrnehmungsstörungen oder feinmotorischen Entwicklungsrückständen. 8

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