Elternbrief Nr. 23

Eine Stunde Hausaufgaben sollte reichen. herinnen die Erstklässler von der Schule ab. Später, wenn sie sicherer sind, werden Gruppen mit den größeren Kindern organisiert. So ist gewährleistet, dass den Kleinen auf dem Weg von der Schule in den Hort nichts passiert. Wenn alle Kinder eingetroffen sind, wird gemeinsam gegessen. Das Essen wird entweder von den Erziehern zubereitet oder aber von auswärts geliefert. Nach dem Mittagessen ziehen sich die Kinder zu den Hausaufgaben zurück. Dafür sollten ausreichend Räume zur Verfügung stehen, sodass jedes Kind in Ruhe seine Schularbeiten erledigen kann. Dabei sollten die Erzieher die Kinder beaufsichtigen und ihnen eventuell auch Hilfestellungen geben können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Hausaufgaben selbstständig bewältigt werden. Hat ein Kind Probleme, werden die Erzieherinnen die Eltern darauf aufmerksam machen. Die Hausaufgabenzeit ist bei Erstklässlern auf eine halbe bzw. maximal eine Stunde begrenzt. Danach dürfen sie sich in einen anderen Raum zum Spielen zurückziehen, wo sich später auch die älteren Kinder dazugesellen. Im pädagogischen Konzept eines Hortes ist auch die gemeinsame Freizeitgestaltung mit abgedeckt. So wird Wert darauf gelegt, dass die Kinder ausreichend Bewegung bekommen und im Freien spielen können. Auch gemeinsame Unternehmungen stehen auf dem Plan. Horte haben in der Regel drei Wochen Sommerferien und eine Woche Weihnachtsferien. Für die restliche Ferienzeit wird meist ein „Bereitschaftsdienst“ angeboten. Sollten weder eine Mittagsbetreuung noch ein Hort für Sie infrage kommen, gibt es auch die Möglichkeit, Ihr Kind nach der Schule bei einer Tagesmutter unterzubringen. Vielleicht übernimmt eine Mutter aus der Klasse diese Aufgabe oder Sie aktivieren Ihre ehemalige Tagesmutter. Hier sind viele verschiedene Varianten denkbar. Manche Kindergärten sind in den letzten Jahren vereinzelt dazu übergegangen, Grundschulkinder mit zu betreuen. Fragen Sie nach! Übrigens: Wenn die Sprengelschule für Ihr Kind keine ausreichende Betreuung nach dem Unterricht anbietet, können Sie dort für eine geeignetere Grundschule einen Gastschulantrag stellen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesmutter außerhalb Ihres eigentlichen Schulsprengels gefunden haben. 8

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