Elternbrief Nr. 23

Entscheidend ist das gemeinsame Interesse am Wohl des Kindes. Ich mag ein g-oßes Eis! Die Mediation Mediation ist eine Methode der Vermittlung bei Konflikten. Familienmediation betrifft vor allem den Bereich Trennung und Scheidung. Finanzielle Abwicklung, Unterhalt, Aufteilung von Schulden oder gemeinsamem Vermögen werden ebenso verhandelt wie die Frage, wo die Kinder in Zukunft leben werden und wer sich wann um sie kümmert. Die Mediation ist eine Möglichkeit, festgefahrene Konflikte wieder zu lockern und zu Kompromissen oder auch zu neuen Lösungen zu kommen. So hat ein Elternpaar in Trennung trotzdem das gemeinsame Interesse, dass für die Kinder eine gute Lösung gefunden wird. Wie diese aber aussehen soll, darüber gehen die Ansichten leider oft auseinander. Ein Mediator geht vom gemeinsamen Interesse beider Parteien aus. Er verhandelt, bis eine Lösung gefunden ist, mit der beide Elternteile gut leben können. Er gibt die Struktur des Gesprächs vor, moderiert, hinterfragt und schreibt mit. Jeder wird gehört und jeder kann seine Argumente einbringen. Anders als bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hat man in der Mediation Einfluss auf die Entscheidungen, die getroffen werden. Die Verantwortung für diese Entscheidungen bleibt immer bei den Eltern. Mediatoren sind in der Regel Pädagogen, Psychologen oder Anwälte mit zweijähriger Zusatzausbildung. Freiberufliche Mediatoren kosten zwar Geld, aber verglichen mit einer Konfliktklärung vor dem Gericht kann die Mediation die preiswertere Lösung sein. Neben der Kostenersparnis sollte auch die menschliche Seite gesehen werden. Keiner soll sich am Ende „über den Tisch gezogen“ fühlen. Das gilt besonders, wenn man gemeinsame Kinder hat. Beratungsstellen bei Trennung und Scheidung arbeiten oft ebenfalls nach dem Prinzip der Mediation. Bei anderen Beratungsstellen (Erziehungsberatung, Paarberatung, Familienberatung) lohnt es sich in jedem Falle nachzufragen, ob auch Mediation angeboten wird. Denn diese Einrichtungen beraten Sie unentgeltlich. Im Scheidungsverfahren kann das Gericht Ehepartner zu einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation verpflichten. 14

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