16. Elternbrief Erziehungsratgeber Bayerisches Landesjugenda

Im Kindergarten können Kinder lernen, Rücksicht auf Schwächere zu nehmen. Sie sollen aber auch ihre Konflikte austragen. Die Erzieherinnen werden ihnen das nicht abnehmen, sie können sie aber dabei unterstützen, bei Streitigkeiten gute Lösungen zu finden. Stärkung der sozialen Kompetenz und Gruppenfähigkeit sind Ziele der Kindergartenerziehung. Später in der Schule, in der Familie und auch im Beruf sind es diese Eigenschaften, die Ihrem Kind helfen werden, sich in der Gemeinschaft zurechtzufinden. Auch in der Familie können Sie diese Eigenschaften fördern: • Unterstützen Sie außerhalb des Kindergartens den Kontakt Ihres Kindes zu Gleichaltrigen. • Ermöglichen Sie ihm, Freunde einzuladen oder mit Nachbarskindern zu spielen. • Unternehmen Sie etwas zusammen mit anderen Familien, die ebenfalls Kinder haben. • Zeigen Sie auch in der Familie soziale Kompetenz: durch Zusammenarbeit in Erziehung und Haushalt, durch faire Auseinandersetzungen und offene Gespräche. Aufsichtspflicht im Kindergarten Alle Eltern sind gegenüber ihren Kindern zur Aufsicht verpflichtet. Das heißt, sie müssen ihre Kinder und Dritte vor Schaden bewahren und das Tun ihrer Kinder entsprechend beaufsichtigen. Im Kindergarten haben die Erzieher die Aufsichtspflicht. Sie ist in der Kindergartenordnung, einem Aufnahmevertrag oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. „Aufsichtspflicht“ bedeutet jedoch nicht, dass Erzieherinnen und Erzieher verpflichtet sind, Ihr Kind ständig zu kontrollieren und zu beobachten. Kinder müssen nur entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand beaufsichtigt werden. Sie sollen also nicht um jeden Preis von Gefahren und Risiken ferngehalten werden. Es gehört zum Auftrag einer Kindertageseinrichtung, Kinder schrittweise an Gefahren heranzuführen, sodass sie den Umgang damit selbstständig erlernen können. 11

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