Elternbrief Nr. 14

Leibliche Eltern haben keinerlei Rechte mehr. Was bedeutet Adoption? Bei der Adoption eines fremden Kindes ändert sich die gesamte rechtliche Beziehung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich. Die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes zu den leiblichen Eltern und Verwandten erlöschen vollständig; es wird rechtlich zum Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern, manchmal auch einen neuen oder zusätzlichen Vornamen. In der Geburtsurkunde, die neu ausgestellt wird, werden die Adoptiveltern als Eltern eingetragen. Das Kind wird vollständig in seine neue Familie und Verwandtschaft integriert. Adoptionen erfolgen häufig „inkognito“. Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern weder den Namen noch den Wohnort der Adoptiveltern erfahren. Möglich ist auch die offene Adoption. Bei dieser Form der Adoption werden Informationen über die Vermittlungsstelle ausgetauscht. Oft bestehen auch persönliche Kontakte zwischen den leiblichen Eltern und der Adoptivfamilie. Eine Adoption bedeutet für die leiblichen Eltern eine endgültige und oft schmerzliche Trennung von ihrem Kind. Sobald deren notarielle Einwilligung zur Adoption beim Gericht eingegangen ist, kann sie nicht mehr widerrufen werden. Ab diesem Zeitpunkt ruhen die elterliche Sorge, das Umgangsrecht mit dem Kind und die Unterhaltspflicht. 14

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