Elternbrief Nr. 14

kann UnterhaltsDas Jugendamt vorschuss gewähren. jedem Fall bezahlt werden. Wenn Sie sich eine Vorstellung davon machen möchten, wie hoch der Kindesunterhalt ausfallen wird, finden Sie im Internet die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“: Wenn Sie dort Ihr bereinigtes Einkommen (siehe Kasten) sowie das Alter des Kindes eingeben, erhalten Sie den ungefähr zu erwartenden Betrag. Es ist aber in jedem Fall sinnvoll, bei der Berechnung des Kindesunterhalts einen Anwalt oder das örtliche Jugendamt hinzuzuziehen, die sogenannte Beistandsschaft, um den Betrag genau festzulegen und auch entsprechend einzufordern. Wer plötzlich alleinerziehend ist, ist oft auf Unterstützung von außen angewiesen. Fällt dann in einer derartigen Situation vielleicht auch noch ganz oder teilweise die finanzielle Unterstützung des unterhaltspflichtigen Elternteils aus, drohen finanzielle Probleme. Mithilfe des Unterhaltsvorschusses lässt sich diese Situation bis zum vollendeten 18. Lebensjahr etwas abmildern. Unterhaltsvorschuss kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Das Jugendamt streckt den Unterhalt vor und holt sich das Geld dann beim säumigen Elternteil wieder. Wenn dieser kein Einkommen vorweisen kann, wird der Betrag gestundet und gegebenenfalls später eingefordert. Unterhaltsforderungen sollten möglichst schnell gestellt werden. Sie müssen genau beziffert sein, auch für die Kinder. Wichtig ist auch zu wissen, dass Unterhalt grundsätzlich nur für die Zukunft geschuldet wird. Unterhalt kann also nur dann rückwirkend verlangt werden, wenn die Forderung beim zahlungspflichtigen Partner geltend gemacht wurde. Dazu müssen Sie den Ehepartner „in Verzug setzen“. Die Berechnung von Unterhaltszahlungen ist sehr kompliziert und sollte auf jeden Fall von Fachleuten (zum Beispiel Fachanwälten für Familienrecht) durchgeführt werden. Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr einen Rechtsberatungsschein beantragen. Damit können Sie ein erstes, kostenloses Informationsgespräch mit einem Anwalt Ihrer Wahl führen. 11

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