Elternbrief Nr. 12

• • • Ihr Kind kann Sie begleiten. zur Kur © 5598375 / Pixabay.com Wenn sich Vater oder Mutter stark belastet und überfordert fühlen und deswegen körperliche oder auch seelische Beschwerden haben, kann eine Kur verschrieben werden. Viele Eltern fragen sich allerdings, was in der Zeit mit ihrem Kind passiert. Unter folgenden Voraussetzungen kann es den Vater oder die Mutter in die Vater- bzw. Mutter-Kind-Kur begleiten, nämlich wenn es selbst behandlungsbedürftig ist oder zu Hause nicht versorgt werden kann oder eine Trennung von seiner Hauptbezugsperson noch nicht verkraften würde. Ihr Kind muss also nicht krank oder gefährdet sein, um Sie zu einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur zu begleiten. Stehen hingegen die Symptome und Probleme des Kindes im Mittelpunkt, braucht also Ihr Kind eine Kur, nicht aber Sie als Mutter oder Vater, spricht man von einer Kinderkur. Bei Kindern sind es oft chronische Krankheiten wie Asthma oder Neurodermitis, die mit einer Kur behandelt werden. Bei kleinen Kindern oder aber wenn es als medizinisch hilfreich oder notwendig angesehen wird, können Vater oder Mutter als Begleitperson mitkommen. Väter sind wie Mütter leistungsberechtigt. Bei der Auswahl einer Kureinrichtung sollten Sie darauf achten, dass diese auch auf Männer eingestellt ist, sofern Sie als Vater mit Ihrem Kind zur Kur gehen möchten. Die Kosten für eine Kur übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Kinderkuren werden voll erstattet. Bei Kindern unter sechs wird normalerweise ein Elternteil als Begleitperson bewilligt. Nur bei Vater- bzw. Mutter-KindKuren zahlen die Eltern für sich einen geringen Eigenanteil pro Kalendertag. 15

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