Elternbrief Nr. 1

zum achten LeElternzeit nehmen. Gesetzliche Elternzeit Arbeitnehmer und Beamte können bis bensjahr des Kindes bis zu drei Jahre lang Währenddessen besteht ein Rechtsanspruch auf den alten Arbeitsplatz, aber ohne Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Tätigkeit. Vater und Mutter können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen. Während der Elternzeit darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Wichtig: Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Kündigungsschutz erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht. Für die Zeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes verlängern sich die genannten Fristen von acht auf 13 bzw. von zehn auf 14 Wochen. Der Vater Wenn Sie Ihr Baby wickeln, Ob Sie nun bei der Geburt baden und in den Schlaf wiegen, mit dabei waren oder ob Sie da- erlebt Ihr Kind Sie als Bezugspergegen entschieden haben: Jetzt son und kann eine positive Binist es an der Zeit, sich ins Spiel dung zu Ihnen aufbauen. Überzu bringen. Für Väter ist die Zeit nehmen Sie auch zusätzliche nach der Geburt, in der Mutter Pflichten im Haushalt. Idealerweiund Kind noch sehr eng verbun- se haben Sie sich für die Zeit nach den sind, keine leichte Phase. Wie der Geburt Urlaub aufgespart, daleicht ist man gekränkt, fühlt sich mit Sie in den ersten Lebenswozurückgesetzt. Groß ist die Ver- chen Ihres Kindes bei ihm und Ihsuchung, die beiden, Mutter und rer Partnerin sein und als Familie Kind, machen zu lassen und sich zusammenwachsen können. auf den gemütlichen Fernsehsessel zurückzuziehen. Aber jetzt Vätern steht Elternzeit genauwird die zukünftige Rolle des Va- so wie den Müttern zu. Sie könters mit festgelegt. Fühlt sie sich nen die gesamte Zeit von bis zu von Ihnen allein gelassen, ist das drei Jahren für sich in Anspruch für Ihre Partnerin gerade in die- nehmen, oder aber z. B. die ersten ser Zeit besonders kränkend und zwei Monate nach der Geburt für kann Ihre Beziehung nachhaltig sich beantragen. Die Mutter Ihbelasten. Beteiligen Sie sich also res Kindes hat noch Mutterschutz, nach Kräften an der Versorgung und Sie können die Zeit gemeinIhres gemeinsamen Kindes: sam als Familie verbringen. 5

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