Elternbrief Nr. 45

Au ch beim Mofa gilt: immer mit Helm! • • • • • Der Mofaführerschein Mit 15 Jahren darf Ihr Kind Mofa fahren, vorausgesetzt, es hat einen Mofa-Kurs und eine theoretische Prüfung absolviert. Diesen Kurs samt Prüfung kann man an einer Fahrschule, aber auch an einer dafür anerkannten allgemeinbildenden oder weiterführenden Schule machen. Ein Mofa fährt mit seinen maximal 25 Stundenkilometern nicht sehr viel schneller als ein Fahrrad. Vielleicht ist Ihr Kind schon deshalb gar nicht daran interessiert – dann sind Sie als Eltern fein raus. Falls aber doch, stellt sich die Frage, ob Sie Ihrem Kind ein Mofa erlauben sollen oder nicht. Neben Kurs und Prüfung ist die Anschaffung eines Mofas ein nicht unbeträchtlicher Kostenpunkt. Außerdem sehen viele Eltern eine erhöhte Unfallgefahr. Hier einige Entscheidungshilfen: Hat Ihr Kind genügend Verantwortungsgefühl sowie die entsprechende Reife, dass es sich an die Verkehrsregeln hält und keine Risiken eingeht? Wird es zuverlässig den Helm aufsetzen und auf Alkohol verzichten, wenn es Mofa fährt? Kann Ihr Kind selbstständig darauf achten, dass sein Mofa verkehrssicher ist, das heißt dass die Lichter funktionieren und die Reifen nicht abgefahren sind? Kann und will es etwas zu den Kosten beisteuern, beispielsweise die Fahrerlaubnis selbst bezahlen und auch etwas zum Unterhalt beitragen, etwa die Benzinkosten übernehmen? Ist das Mofa für Ihr Kind kein reines Spielzeug, sondern dient es auch als sinnvolles Transportmittel, weil Sie etwa abgelegen auf dem Land wohnen? Wenn all dies zutrifft, können Sie sich die Anschaffung überlegen. Allerdings kann Ihr Kind bereits in einem Jahr den Mopedführerschein machen und in zwei Jahren den Führerschein für das begleitete Autofahren. Beide beinhalten übrigens auch die Fahrerlaubnis für Mofas. Und nicht zuletzt gibt es ja immer noch das kostengünstige Fahrrad. 13

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