Elternbrief Nr. 44

Zu streng sein ist genauso falsch wie zu locker sein. © StockSnap / Pixabay.com Rauchen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Der Verkauf von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen sowie E-Zigaretten oder E-Shishas an Kinder oder Jugendliche ist verboten. Jugendschutzkontrollen Die Einhaltung der Jugendschutzgesetze wird stichpunktartig kontrolliert, entweder von den Beamten der Kreisverwaltungsbehörden, von der Polizei oder auch von beiden gemeinsam. In Lokalen oder Diskotheken kontrollieren sie die Ausweise der Besucher. Auch Händler werden dahin gehend überprüft, ob sie Alkohol an Minderjährige abgeben. Eventuelle Geldbußen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz werden nur gegenüber ErwachseWird Ihr Kind bei einer Jugendschutzkontrolle aufgegriffen, werden Sie informiert und müssen Ihr Kind in der Regel bei der Polizei oder an einem anderen Ort abholen. Bei einem einmaligen und relativ geringfügigen Verstoß werden Sie und Ihr Kind durch die Beamten entsprechend belehrt. Bei wiederholten oder extremen Verstößen kann eine Geldbuße gegen Sie verhängt werden. Auch das Jugendamt wird tätig werden, wenn Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Wenn Sie es für notwendig halten, können Sie auch strengere Regeln aufstellen als vom Gesetz vorgegeben. Allerdings ist die Balance zwischen Verbieten und Gewährenlassen, zwischen Vertrauen und Kontrolle nicht imnen verhängt. mer ganz so einfach. 7

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