Elternbrief Nr. 29

Konfrontieren Sie Ihr Kind auf keinen Fall mit Ihrem Verdacht! • • • • • • • • • • • • Wenn Ihr Kind schweigt Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alles, wirklich alles erzählen kann, ohne dass es negative Konsequenzen befürchten muss. Sprechen Sie Ihr Kind behutsam auf die Veränderungen an, die Sie an ihm wahrnehmen, sprechen Sie aber Ihren Verdacht nicht aus. Fragen Sie Ihr Kind, ob es Probleme hat und ob Sie ihm irgendwie helfen können. Wenn Ihr Kind erzählt So schwer es auch ist: Bleiben Sie ruhig! Wenn Sie panisch, verzweifelt oder wütend reagieren, wird Ihr Kind sich wieder verschließen. Es hat ja ohnehin die große Angst, dass sein Geständnis katastrophale Folgen für alle haben könnte. Umso wichtiger ist jetzt Ihre Besonnenheit. Lassen Sie Ihr Kind erzählen, wenn nötig, auch in mehreren Etappen. Unterbrechen Sie es nicht, drängen Sie es nicht und bewerten Sie vor allem nichts, was Ihr Kind getan hat. Auch wenn Ihnen manches an der Erzählung Ihres Kindes unwahrscheinlich erscheint, auch wenn Menschen betroffen sind, die Sie kennen und mögen: Es ist ganz wichtig, dass Sie Ihrem Kind Glauben schenken. Sagen Sie Ihrem Kind, wie froh Sie sind, dass es Ihnen davon erzählt hat. Sagen Sie ihm auch, dass Sie dafür sorgen werden, dass es aufhört, auch wenn Sie noch nicht genau wissen, wie das geschehen soll. Suchen Sie sich Hilfe. Am besten wenden Sie sich zunächst an eine Beratungsstelle. Hier können Sie mit fachlicher Anleitung Ihr weiteres Vorgehen planen. Die Mitarbeiter stehen unter Schweigepflicht. Das Jugendamt ist ebenfalls ein Ansprechpartner. Die Mitarbeiter haben keine Verpflichtung zur Anzeige, das Kindeswohl steht im Vordergrund. Auch die Polizei ist eine Anlaufstelle. Sie muss als Strafverfolgungsbehörde Ermittlungen aufnehmen, sobald ihr die Tatsachen einer eventuellen Straftat bekannt geworden sind. Unterbinden Sie in jedem Fall sofort und nachhaltig den Kontakt Ihres Kindes zum Täter oder zu den Tätern. 9

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy