Elternbrief Nr. 22

Privatschulen können andere Schwerpunkte setzen als Regelschulen. © LadyDIY /Pixabay.com Die Förderschule Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich der Fokus aber immer mehr auf die Inklusion, also dem gemeinsamen Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Das heißt, dass auch Kinder mit Seh- oder Hörschwäche oder mit einer anderen Einschränkung ganz normal an einer Grundschule eingeschult werden können. Wenn Ihr Kind eine intensivere sonderpädagogische Betreuung benötigt, ist es an einer Förderschule mit ihren verschiedenen Angeboten genau richtig. In den dortigen Kompetenzzentren kann ganz individuell auf seine Bedürfnisse eingegangen werden. Förderschulen liegen selten im direkten Wohnumfeld. Darum werden die Schüler in der Regel durch einen speziellen Service entweder direkt an der Wohnungstür abgeholt und nach Schulschluss wieder bis zur Wohnung gefahren oder das Abholen/Bringen erfolgt an einer in der Nähe der Wohnung liegenden öffentlichen Bushaltestelle. 8

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