Elternbrief Nr. 22

Erst die U9 erledigen. Rund um die Schule Bald ist es so weit: Ihr Kind kommt in die Schule! Sicherlich sind Sie schon ein wenig aufgeregt, es gibt so vieles zu bedenken und zu planen. Das Thema Schule wird Sie als Eltern ab jetzt noch lange Zeit beschäftigen. Unter der Überschrift „Rund um die Schule“ finden Sie in den kommenden Elternbriefen immer wieder aktuelle Informationen, die den Schulbesuch Ihres Kindes betreffen. Im Vorfeld der Einschulung gibt es wichtige Termine, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten: – die Einschulungsuntersuchung, – die Schuleinschreibung, – den ersten Elternabend und – den Besuch Ihres Kindes in der Schule. Einschulungsuntersuchung Diese Untersuchung durch das staatliche Gesundheitsamt findet in der Regel im Kindergarten statt und soll feststellen, ob Ihr Kind in der Lage ist, in die Schule zu gehen. Dazu wird es körperlich untersucht, wobei auch die Motorik, Sprachentwicklung sowie die geistige und seelische Reife mit einbezogen werden. Zur Einschulungsuntersuchung werden nicht nur die schulpflichtigen Kinder gebeten: Untersucht werden müssen auch Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, Kinder, die zurückgestellt werden sollen sowie Kinder, die Privat- oder Förderschulen besuchen sollen. Alle Eltern werden schriftlich über die bevorstehende Untersuchung und deren Termin informiert und bekommen dazu einen Fragebogen zum Ausfüllen. Die U9 Vorsorgeuntersuchung muss vorher stattgefunden haben! Bringen Sie zur Einschulungsuntersuchung das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass sowie den ausgefüllten Fragebogen mit. Schuleinschreibung Der nächste wichtige Termin ist die Schuleinschreibung an Ihrer Grundschule. Sie bekommen dazu eine schriftliche Information durch die Schule oder den Kindergarten. Zum Schuleinschreibungstermin müssen Sie Ihr Kind mitbringen. Eine Lehrkraft wird sich etwa eine Viertelstunde allein mit Ihrem Kind unterhalten, ihm kleine Aufgaben stellen und sich ein Bild darüber machen, ob Ihr Kind schulfähig ist. Die Schuleinschreibung ist Pflicht. Sie findet in der Schule Ihres Schulsprengels statt. (Siehe dazu S. 7 – „Grundschule“) 5

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