15. Elternbrief Erziehungsratgeber Bayerisches Landesjugenda

den Ex-Par tner Machen Sie vor Ihrem Kind nicht schlecht . mit dem anderen Elternteil zusammen. Dies ist nicht nur langfristig für die positive Entwicklung Ihres Kindes sehr günstig, es eröffnet auch Ihnen Freiräume. Es fällt natürlich nicht immer leicht, das Kind zum Ex-Partner gehen zu lassen. Vielleicht ist ja in der Zwischenzeit ein neuer Partner aufgetaucht, zu dem das Kind eine Beziehung aufbaut? Denken Sie daran, dass Ihr Kind beide Eltern braucht. Zieht sich der andere Elternteil von sich aus zurück, sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ein realistisches Bild von ihm bekommt, und zwar ohne zu schimpfen. Trotz aller Belastungen, die entstehen, wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie doch stolz auf die Entwicklung Ihres Kindes sein. Sie meistern gemeinsam eine schwierige Lebenssituation. Dafür gebührt Ihnen Respekt und Anerkennung. Wenn Ihnen doch einmal alles zu viel wird oder wenn Ihre finanzielle Situation zumindest vorübergehend problematisch ist, dann scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu suchen und anzunehmen, wo immer sie sich bietet. Dies ist kein Zeichen von Schwäche, sondern der Weg, für sich zu sorgen. Staatliche Hilfen für Alleinerziehende • Laufende oder einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt • Wohngeld • Zuschuss zum Betreuungsgeld für Krippe, Kindergarten und Hort • Unterhaltsvorschuss Anderweitige Unterstützung bekommen Sie außerdem, • wenn Ihr Kind krank ist: Mit ärztlichem Attest können alleinerziehende Arbeitnehmer bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr bei ihrem Kind (unter 12 Jahren ) zu Hause bleiben. • wenn Sie selbst erkranken: Beispielsweise wird bei einem Krankenhausaufenthalt über den allgemeinen Sozialdienst (beim Jugendamt nachfragen) oder eine Sozialstation Hilfe für Kinderbetreuung und Haushalt organisiert. • wenn Sie nervlich und körperlich am Ende sind: Informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Kur. (Informationen über Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren siehe Elternbrief 12) Ihre Krankenkasse, der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes sowie Schwangeren- und Sozialberatungsstellen geben Auskunft und helfen bei der Antragsstellung. 15

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