Elternbrief Nr. 14

Große Dinge gemeinsam entscheiden! Nach der Trennung Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es für die Eltern besonders wichtig, darüber Bescheid zu wissen, was künftig mit den Kindern geschehen soll. Rechte und Pflichten sind vom Gesetzgeber zwar genau geregelt, trotzdem sind individuelle Lösungen möglich. Das Sorgerecht Vorausgesetzt es sprechen keine gewichtigen Gründe dagegen, geht der Gesetzgeber bei verheirateten Paaren vom gemeinsamen Sorgerecht aus. Unverheiratete Paare können, wenn sie sich einig sind, das gemeinsame Sorgerecht wählen. Was das heißt? Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen alle wichtigen, die Kinder betreffenden Entscheidungen von den Eltern gemeinsam getroffen werden. Kleinere Entscheidungen, etwa ob Ihr Kind zum Kindergeburtstag gehen darf oder nicht, trifft der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Wohnsitz und Umgang In der gerichtlichen Entscheidung oder in der Einigung zwischen den Eltern wird festgelegt, wo das Kind hauptsächlich lebt und wann es sich beim anderen, getrennt lebenden Elternteil aufhält. Auch der Wechsel von einem zum anderen Elternteil ist möglich. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so steht ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der andere, getrennt lebende Elternteil hat das Recht auf Umgang, das heißt das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen. Ebenso hat das Kind das Recht, Vater oder Mutter, wenn es nicht mit ihnen zusammenlebt, regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm oder ihr zu verbringen. Für Kinder ist der Kontakt zu beiden Elternteilen wichtig. Ebenso wichtig ist es, dass der Umgang mit dem „anderen“ Elternteil möglichst klar geregelt ist und es darum möglichst weni9

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