Elternbrief Nr. 11

Kinder wünschen etwas Eigenes! Oft ist zu beobachten, dass Die eigene Zahnbürste oder Eltern ihren Kindern eine Tüte das eigene Handtuch sind schon Popcorn oder ein Eis kaufen und aus Hygienegründen wichtig, aber dann, sicher nicht in böser Ab- sie sind auch ein sichtbares Zeisicht, fortlaufend selbst davon es- chen dafür, dass es hier eine eisen. Für Kinder ist das schwer gene kleine Persönlichkeit gibt. zu verstehen. Erst wird ihnen et- Der eigene Stuhl am Esstisch, die was geschenkt und dann wieder Spielecke, das eigene Bett – Ihr weggenommen. Bitte respektie- Kind braucht seinen eigenen ren Sie auch hier den Wunsch Ih- Platz in der Familie und einen res Kindes nach etwas Eigenem festen Rahmen. Wenn Sie ihm und kaufen Sie lieber zwei kleine diese Sicherheit geben, wird es Eis als ein großes. Oder erklären ihm leichter fallen zu teilen. Denn Sie vorher, dass Sie beide sich es weiß, dass ihm die wichtigen eine Tüte Popcorn teilen werden. Dinge nicht genommen werden. Wann bezahlt die Haftpflichtversicherung? Wenn ein Kind am Tischtuch zerrt und dabei die teure Teekanne der Gastgeberin zu Bruch geht oder wenn es beim Nachbarn eine Fensterscheibe einwirft, wird es oft kritisch. Wer kommt für den Schaden auf? Die Haftpflichtversicherung? Leider nicht immer, denn bei vielen Haftpflichtversicherungen sind Kinder bis sieben Jahre ausgenommen. Die Begründung: Unter Siebenjährige sind für Schäden, die sie anderen zufügen, rechtlich nicht verantwortlich. Das gilt auch für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren, wenn sie fahrlässig einen Verkehrsunfall verursachen und dabei anderen Schaden zufügen. Wenn allerdings ein Schaden entsteht, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde, muss die Aufsichtsperson, oft die Eltern, für den Schaden aufkommen. Es sollte eine Haftpflichtversicherung gewählt werden, die auch Kinder unter sieben Jahren versichert. Dann sind grundsätzlich alle Kinder bis 18 mitversichert, auch die des Lebenspartners, vorausgesetzt er oder sie ist in der Police mit aufgenommen. Mitversichert sind meist auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Alleinerziehende mit einem Single-Tarif sollten bei ihrer Versicherung nachfragen, ob ihr Kind mit in die Haftpflicht aufgenommen werden kann. Die Bestätigung sollte in jedem Fall schriftlich gegeben werden. Übrigens: Schäden, die ein Kind im Haushalt der Eltern anrichtet, sind nicht versichert. 9

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