Elternbrief Nr. 1

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Elterngeld & Co Um Einkommenseinbußen abzufedern und junge Familien vor dem Armutsrisiko zu schützen, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und verschiedene finanzielle Absicherungen geschaffen: Kindergeld Vom Tag der Geburt an erhalten Sie Kindergeld. Sie beantragen es bei der Familienkasse (die bei der zuständigen Agentur für Arbeit angesiedelt ist) oder bei Ihrer Lohn- bzw. Bezügestelle, falls Sie im öffentlichen Dienst tä tig sind. Basiselterngeld – Elterngeld Plus Mutter und Vater können insgesamt bis zu 14 Monate Basiselterngeld bekommen, wenn sie sich der Kindererziehung widmen und dabei nicht voll erwerbstä tig sind. Das Elterngeld beträgt mind. 300 Euro (auch wenn die Eltern vorher nicht erwerbstätig waren) und max. 1.800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten gibt es pauschal 300 Euro für jedes weitere Kind. Eltern können die Elterngeld monate grundsätzlich frei unter einander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens für zwölf Lebensmonate Elterngeld bezie hen, die restlichen zwei Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Das Elterngeld Plus verbes sert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer während des El- terngeldbezugs in Teilzeit arbei ten will, kann das Elterngeld dop 14 Alleinerziehende haben An- spruch auf bis zu 14 Monate Elternzeit. pelt so lange in Anspruch nehmen, allerdings maximal in halber Höhe. Landesstiftung “Hilfe für Mutter und Kind” Schwangere,Alleinerziehende oder kinderreiche Familien können sich in finanziellen Notlagen an die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wenden. Familiengeld Seit Sept. 2018 gewährt der Freistaat Bayern Eltern für jedes ab dem 01.10.2015 geborene Kind während des zweiten und dritten Lebensjahres monatlich 250 Euro, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro, unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. „Krippengeld“ Seit dem 01.01.2020 gibt es das Bayerische Krippengeld.Die Auszahlung erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). https://www.zbfs.bayern.de/familie/ krippengeld/ © Stefan Schweihofer / Pixabay.com

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