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Taschengeld
Ihr Kind wird sich vermutlich schon länger für Geld interessieren. Anfangs waren es eventuell die verschiedenen Größen und Farben der Münzen, die es spannend fand. Jetzt beginnt es, zunehmend den Wert des Geldes zu verstehen.
Kinder sehen im Alltag, dass man Geld braucht, um Dinge zu kaufen. Vielleicht hat Ihr Kind schon mal selbst etwas am Kiosk, in der Eisdiele oder in der Bäckerei bestellt und bezahlt.
So entsteht früher oder später der Wunsch, sich selbst etwas zu kaufen, ohne nach Geld fragen zu müssen. Auch wenn ein Kind erst ab 7 Jahren überhaupt beschränkt geschäftsfähig ist, sollten Sie das Thema Taschengeld dann besprechen, wenn Ihr Kind sich dafür zu interessieren beginnt.
Wenn es so weit ist, sollten Sie mit Ihrem Kind zusammen ein paar Regeln zum Taschengeld und zum Umgang mit dem Taschengeld aufstellen. Z. B. wie viel Taschengeld es erhält, an welchem Tag es sein Taschengeld bekommt, wofür es sein Geld ausgeben kann, wo es aufbewahrt wird usw.
Eine Tabelle mit den Empfehlungen über eine angemessene Höhe des Taschengeldes finden Sie auf der Seite des Deutschen Jugendinstituts.
Kinder ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig
Ab dem 7. Lebensjahr kann Ihr Kind bei einigen Käufen mitentscheiden. Wenn Ihr Kind etwas kauft, das zu rechtlichen Verpflichtungen führt – wie Bezahlen oder Liefern – müssen Sie zustimmen, damit der Kauf gültig ist.
Wenn Ihr Kind etwas mit seinem eigenen Taschengeld kauft und den vollen Betrag selbst bezahlt, brauchen Sie nicht zuzustimmen. Wenn es sich z. B. ein kleineres Spielzeug von seinem Taschengeld kauft, ist dieser Kauf in Ordnung und gültig.